Geschichte des PSG

Geschichte des PSG

Mit dem Jahr 2015 gab es in der Pflege eine große Veränderung: Das Pflegestärkungsgesetz I tritt in Kraft und soll die Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige ausweiten. Der Name ist Programm, denn mit dieser neuen Rechtsvorschrift sollen alle Betroffenen der Pflegebedürftigkeit gestärkt werden. Das Pflegestärkungsgesetz ist jedoch nur eine weitere Komponente der Pflegeversicherung und baut auf zwei Vorgänger-Beschlüssen der Bundesregierung auf, die selber den Umfang und den Inhalt der Pflege in Deutschland anpassen sollten. Da sich die Bevölkerung wandelt und insbesondere hinsichtlich der Pflege immer höhere und spezifischere Anforderungen an die Sozialkassen gestellt werden, war es bereits bei der Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes I (PSG I)absehbar, dass mindestens ein weiteres PSG folgen muss. Das PGS II tritt ab 2017 in Kraft, aber bereits jetzt verhandeln der Bund und die Länder ein drittes Pflegestärkungsgesetz.

Der Weg zur Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die jüngste Pflichtversicherung in Deutschland und bildet die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung. Während die Kranken- und Rentenversicherung in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert existiert, wurde die Pflegeversicherung erst ab 1995 eingeführt. Daher ist es leicht nachzuvollziehen, dass auch in den nächsten Jahren noch einige Änderungen und Anpassungen an die Pflegebedürfnisse vorgenommen werden müssen.

Scheint eine Pflegeversicherung im heutigen Kontext selbstverständlich, so wurde diese vor rund 50 Jahren jedoch kaum benötigt. Die Lebenserwartung eines Menschen, der um 1900 geboren wurde, lag zwischen 50 und 60 Jahren. Erst in den Dreißigern des vorherigen Jahrhunderts stieg die Lebenserwartung, wobei erst ab den 1960er Menschen aufgrund der vorangeschrittenen medizinischen Forschung, Menschen trotz gesundheitlichen Beschwerden relativ alt werden konnten, wenn sie gut gepflegt wurden. Zu dieser Zeit war das gesellschaftliche Bild der Familie jedoch noch ein ganz anderes, als heute und die Familienältesten wurden von ihren Kindern und Enkeln im selben Haus gepflegt. Mit der steigenden Lebenserwartung wurde die Pflegezeit schrittweise länger und die Langzeitpflegebedürftigkeit musste mit den anderen Sozialversicherungen ausgeglichen werden. Auch das Gesellschaftsbild hatte sich verändert und so wurden nicht mehr nur die Familien als Hauptpfleger angesehen, sondern auch der Staat.

Die Vorläufer der Pflegeversicherung

Die ersten Pflegeversicherungen wurden privat und teilprivat angeboten, doch bereits 1981 gab es eine Konferenz, bei der sich die Gesundheitsminister der Länder zu einem Aufbau und einer Finanzierung von Pflegeleistungen beratschlagen. Das die Forderung nach und die Wichtigkeit von einer gesetzlichen Pflegeversicherung auch von der Bevölkerung getragen wurde, zeigt der deutliche Anstieg der Inanspruchnahme von privaten Pflegversicherungen. Im Jahr 1986 boten bereits 16 Unternehmen eine Pflegeversicherung an, da die Stimmen für eine spezifischere Sozialversicherung im Fall einer Pflege immer lauter wurden. Trotz allem sprach sich zu diesem Zeitpunkt die Bundesregierung und Helmut Kohl deutlich gegen eine eigenständige Pflegeversicherung aus. Erst als das Land Baden-Württemberg 1990 einen Gesetzesentwurf dem Bundesrat vorlegte, wurde in Bund und Länder die gesetzliche Pflegeversicherung ernster diskutiert. Die freie Wirtschaft sprach sich für eine private Pflegeversicherung aus, doch die Politik stimmte für ein gesetzliches Umlageverfahren, um eine bessere Gerechtigkeit der den Pflegeleistungen garantieren zu können.

Das damalige Konzept der Pflegeversicherung legte den Grundstein, in dem es die Pflegestufen schuf, die Leistungen definierte und die gesetzlichen Abgaben von Pflichtversicherten regelte. Da diese erste Gesetzgebung jedoch noch ausreichte, folgte ein paar Jahre später die Pflegereformen in Form des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes im Jahr 2002 und des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes im Oktober 2012.

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