Pflegegrade

Pflegegrade in der ambulanten Pflege

2017 wurden die bekannten Pflegestufen von den neuen Pflegegraden abgelöst und Bedürftige der ambulanten Pflege wurden neu eingestuft. Das Ziel der neuen Pflegegrade ist es, dass Bedürftige, sowie Angehörige besser in der Pflege zu Hause unterstützt werden und sich auch um finanzielle Bedürfnisse keine Sorgen mehr machen müssen. Vor allem Demenz Patienten waren in den herkömmlichen Pflegestufen nicht richtig eingestuft, das soll sich nun ändern. Allgemein lässt sich sagen, dass die Pflegegrade die Bedürftigkeit der Betroffenen eingliedert und so auch die Höhe des jeweiligen Pflegegeldes bestimmt wird. Bestehende Pflegestufen wurden zum 01.01.2017 in die entsprechenden Pflegegrade umgewandelt. Wer also bis dato die Pflegestufe 0 oder 1 hat, rutschte im Januar automatisch in den Pflegegrad 2.

 

Ambulante Sachleistungen können kombiniert werden

Mit Einführung der neuen Pflegegrade sollten auch ambulante Patienten besser unterstützt werden. So ist es möglich, dass Pflegebedürftige einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen und zusätzlich noch Pflegegeld ausgezahlt kriegen. Mit dieser Kombination werden Angehörige entlastet durch den Pflegedienst und trotzdem kann der zu Pflegende noch eine Aufwandsentschädigung an die pflegenden Angehörigen auszahlen. Bei der Berechnung der Gelder kommt es natürlich auf den jeweiligen Pflegegrad an und muss von Fall zu Fall separat entschieden werden.

 

Wie werden Pflegegrade eingestuft?

Bei den Pflegestufen wurde in der ambulanten Pflege immer nach der jeweiligen Zeit geschaut. Je nach verbrauchter Zeit gab es die jeweilige Pflegestufe. Zeiten spielen bei den neuen Pflegegraden keine Rolle mehr. Es wird lieber auf die ganzheitliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen geschaut. Gerade die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen ist hierbei das Hauptaugenmerk. Es gibt keinerlei Zeitvergaben mehr, sondern Punkte bei den neuen Pflegegraden. Die 5 Pflegegrade werden unterteilt in einer Punkte Skala von 0 – 100.

Die Begutachtung der Pflegebedürftigen

Besondere Aufmerksamkeit finden bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen verschiedene Aspekte. Die Mobilität wird als erstes in Augenschein genommen. Kann der Pflegebedürftige noch alleine sitzen, stehen oder gehen? Aber auch die Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil bei der Punktevergabe. Außerdem wird geprüft, ob eine Selbstversorgung noch möglich ist und wie der Umgang mit der eigenen Krankheit ist. Können beispielsweise Medikamente noch selbst eingenommen werden. Die Selbstversorgung bestimmt 40 % des jeweiligen Pflegegrades und wird somit am höchsten in der Punktevergabe eingestuft.

Die 6 Stufen der Einschätzung der Pflegegrade:

  1. Mobilität
  2. Kommunikation
  3. Psychische Probleme und das eigene Verhalten
  4. Die Selbstversorgung
  5. Der eigene Umgang mit der Krankheit
  6. Der Alltag

Anhand dieser 6 Stufen wird der jeweilige Pflegegrad bestimmt.

 

Die meisten Pflegebedürftigen haben mit Hilfe der neuen Pflegegrade eine positive Veränderung festgestellt. Mit Hilfe der höheren Zahlungen können Angehörige, sowie Pflegebedürftige ihre ambulante Pflege anpassen. Auch die Sachleistungen für die ambulante Pflege haben sich merklich erhöht.

 

So werden die Pflegegrade unterteilt

Pflegegrad 1

Bei dem Pflegegrad 1 muss eine Punktzahl von 12,5 bis 27 erreicht werden. Liegt bei dem Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege nur eine geringe Beeinträchtigung in Punkto Selbstständigkeit vor, wird dieser Grad der Pflege vergeben. Gerade ältere Menschen, die bei den Pflegestufen noch nicht Anspruch auf die 0 hatten können mit Hilfe des Pflegegrades 1 Anspruch auf ambulante Pflege haben. Finanziell kann mit einer Zuwendung von 125 Euro gerechnet werden oder die Sachleistung der ambulanten Pflege kann im Wert von 125 Euro in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad 2

Beim Pflegegrad zwei liegt auf jeden Fall eine maßgebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor und in Punkten spricht man von 27 bis unter 47,5 Punkte bereits von Pflegegrad 2. Selbst bei einem geringen Pflege Aufwand kann man bereits Anspruch auf den Pflegegrad 2 haben. Alle Pflegebedürftigen die vorher bereits Pflegestufe 0 oder 1 hatten wurden ab 01.01.2017 automatisch in den Pflegegrad 2 eingeteilt. Bereits im Pflegegrad zwei stehen dem Pflegebedürftigen 689 Euro für die ambulante Pflege zu nur für die Sachleistungen. Eine Geldleistung ambulant von 316 Euro gibt es ebenfalls. So kann sich der Bedürftige sein Pflegeprogramm ganz auf seine Bedürfnisse selbst zurecht legen.

Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 wird zugeteilt, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Im Punkte System muss der Pflegebedürftige hierfür auf 47,5 bis unter 70 Punkte kommen. Wer sich vorher als Pflegebedürftiger in der Pflegestufe 1 befunden hat, kann mit dem Pflegegrad 3 höhere Leistungen in Anspruch nehmen. Bei der Geldleistung ambulant sind 545 Euro. Aber die Sachleistungen der ambulanten Pflege schlagen mit 1298 Euro zu Buche und das ist fast 50 % mehr Leistung als vorher mit der jeweiligen Pflegestufe.

Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 erfordert eine sehr schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und wird im Punkte System unter 70 bis unter 90 eingeteilt. Vor allem Pflegebedürftige, die vorher in Pflegestufe 2 oder 3 eingegliedert waren wurden nun in den Pflegegrad 4 eingeteilt. Auch hier konnten Pflegebedürftige eine positive Resonanz feststellen. Denn die Geldleistung ambulant beträgt von nun an 728 Euro und bei den Sachleistungen ambulant sogar 1612 Euro.

Pflegegrad 5

Beim Pflegegrad 5 muss die wirklich schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beim Pflegebedürftigen vorliegen und auch an die pflegerische Versorgung müssen besondere Anforderungen gestellt werden. Natürlich wurden alle Betroffenen in der Pflegestufe 3 in diesen Pflegegrad eingeteilt. Bei der Geldleistung ambulant konnte ein höheres Leistungsspektrum verzeichnet werden von 901 Euro. Die Sachleistungen ambulant sind allerdings gleich geblieben mit 1995 Euro.

 

Angehörige können die ambulante Pflege selbst übernehmen

Möchten Pflegebedürftige nicht auf die Hilfe des ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen, können auch Angehörige diese Tätigkeit übernehmen. Für die Angehörigen gibt es das sogenannte Pflegegeld. Wie hoch die finanzielle Entschädigung ist, kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden. Welche Höhe des Pflegegeldes übernommen wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf den Pflegegrad an. Auch ein Rentenanspruch kann von den pflegenden Angehörigen geltend gemacht werden.

 

Das Fazit zu den Pflegegraden in der ambulanten Pflege

Eines ist sicher, die Pflegegrade sind für Pflegebedürftige, sowie für Angehörige eine Erleichterung. Finanziell gesehen haben fast alle Pflegebedürftigen einen höheren Anspruch an Leistungen. Auch in der ambulanten Pflege kann sich der Pflegebedürftige so sein Leistungsspektrum selbst zusammenstellen. Auch das Punktesystem der Pflegegrade ist realistischer, als die alten Zeit Angaben bei den Pflegestufen. Es wird auf jeden Fall bei den Pflegegraden mehr auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen geachtet. Auch Demenzkranke haben nun Anspruch auf Pflegegeld.

 

 

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